As I live and work in Germany, Terms and Conditions are indicated in German first. Please click here for the English translation. Also as I live and work in Germany, German law applies.
Click here for notes regarding COPYRIGHT law (in Germany: Urheberrechtsgesetz, UrhG).
Allgemeine Auftragsbedingungen
1. Geltungsbereich
(i) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Alexandra Cox (im Folgenden auch: die Übersetzerin) und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(ii) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(i) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung sämtlicher zu bearbeitenden Unterlagen. Alle zu bearbeitenden Unterlagen des Auftraggebers müssen in Schriftform, bzw. in bearbeitbarer Form vorliegen. Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung usw.).
(ii) Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen.
(iii) Erst bei Vorlage sämtlicher zu bearbeitenden Unterlagen wird ein Kostenvoranschlag von Seiten der Übersetzerin erstellt.
(iv) Bei Büchern und umfangreicheren Druckschriften überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin ein Original oder eine Kopie als Vorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung des Werkes bei der Übersetzerin verbleiben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(v) Nummer (iv) oben gilt besonders bei Gemälden, Kunstobjekten und Fotografien, die schriftlich dargestellt werden sollen. Ohne Vorliegen einer Reproduktion des schriftlich dargestellten Gemäldes, Kunstobjektes, bzw. der schriftlich dargestellten Fotografie, kann es keine Gewährleistung geben für eine genaue und bildhafte Darstellung in der Übersetzung.
(vi) Schlecht lesbare oder handschriftliche Unterlagen werden ohne Gewährleistung für inhaltliche Richtigkeit bearbeitet. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in Verantwortungsbereich der Übersetzerin. Falls vor der Bearbeitung die Schreibweise von Namen, Adressen, Daten usw. nicht einwandfrei geklärt wurde, führt die Übersetzerin den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen durch.
(vii) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Etwaige Korrekturen von Seiten der Übersetzerin des Korrekturabzuges werden auf objektive (d.h. typografische, grammatikalische, sprachliche) Fehler beschränkt. Zu objektiven Fehlern bzw. Mängeln siehe auch 4 (ii) unten.
Ferner weist die Übersetzerin hierzu hin auf das deutsche Urheberrechtsgesetz, insbesondere auf §3 (Übersetzungen werden wie selbstständige Werke geschützt), auf §23 (Bearbeitungen… dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers [siehe §3] des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden) sowie auf §14 (Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.).
(viii) Weiter mit Bezug auf (vii) soll der Lektor der englischen Übersetzung über den deutschen bzw. französischen Text verfügen, um damit die Übersetzung mit dem Original auf inhaltlicher und sprachlicher Ebene vergleichen zu können. Eventuelle inhaltliche und sprachliche Änderungen im Englische seitens des Lektors sind mit der Übersetzerin unbedingt abzuklären. Siehe hierzu die Hinweise auf das Urheberrechtsgesetz bei (vii) oben.
(ix) Die Übersetzerin verpflichtet sich, den von ihr korrigierten Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung zurückzugeben. In den meisten Fällen geschieht dies gleich am Tag des Erhaltens.
(x) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(xi) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(xii) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(i) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(ii) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel sind Alexandra Cox innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Versanddatum der bearbeiteten Unterlagen mit sachlicher Begründung mitzuteilen. Als Mängel gelten nur solche, die anhand objektiver Kriterien erfassbar sind. Objektive Kriterien sind solche, die nicht Gestaltungs-, Geschmacks- oder Interpretationsfragen betreffen.
(iii) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(i) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(ii) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. (Hinweis: Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch auf Verträge mit Verbrauchern.)
(iii) Die Haftung der Übersetzerin aus welchem Grund auch immer ist auf die Summe des bei Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, die Möglichkeit einer solchen Haftung wurde der Übersetzerin ausdrücklich schriftlich mitgeteilt.
6. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Alexandra Cox ist bereit, eine vom Auftraggeber erstellte Geheimhaltungsvereinbarung zu unterschreiben.
7. Mitwirkung Dritter
(i) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(ii) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nummer 6. verpflichten.
8. Honorarvereinbarung
(i) Kostenvoranschläge dienen nur der Orientierung und sind nicht bindend. Eine Ausnahme besteht, wenn ein verbindlicher Festbetrag bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wird.
(ii) Wird ein Kostenvoranschlag unterbreitet, ohne dass der Text vorgelegen hat, behält sich Alexandra Cox das Recht vor, diesen Kostenvoranschlag nach Prüfung des Textes zu ändern. Die tatsächlich geleistete Arbeit wird in Rechnung gestellt.
(iii) Wird ein Kostenvoranschlag nach Prüfung des Textes dann bindend, bleibt die Gültigkeit dieses bindenden Kostenvoranschlages 30 Tage nach Erstellung bestehen. Danach sind Änderungen am Kostenvoranschlag vorbehalten.
(iv) Ändern sich von Seiten des Aufraggebers nach Erhalt und Bestätigung des Kostenvoranschlages bzw. nach Projektbeginn wesentliche Rahmenbedingungen des Projekts wie z.B. der Umfang, Wortlaut des Textes und/oder die Terminsetzung, oder wird die Arbeit wesentlich erschwert durch schlecht lesbare oder handschriftliche Unterlagen oder durch andere inhaltliche Textmängel, behält sich Alexandra Cox das Recht vor, den Preis auf der Basis dieser geänderten Rahmenbedingungen bzw. dieser Erschwernisse neu zu kalkulieren und die Abgabe des fertigen Dokuments von einer erneuten schriftlichen Bestätigung der Neukalkulation abhängig zu machen.
(v) Wird das Projekt aufgrund der vom Kunden geänderten Konditionen zum Eilauftrag, wird der Kostenvoranschlag entsprechend erhöht. Zu Eilaufträgen siehe 10 unten.
9. Preise
(i) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich für in Deutschland ansässige Auftraggeber zuzüglich des jeweils in Deutschland geltenden Mehrwertsteuersatzes.
(ii) Übersetzungen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind (u.a. Buch, Zeitschriftartikel, Website) werden nach Normzeilen des übersetzten Textes berechnet. Eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen (mit Leerzeichnen). Ziffern gelten ebenfalls als Anschläge.
(iii) Abweichende Preisermittlung: Die Übersetzung von Excel-Tabellen (inkl. solcher, die in Jahresberichten enthalten sind), PowerPoint-Dateien und Listen (z.B. Preislisten, Menüs) sowie Korrekturarbeiten werden nach Ermessen nach Zeitaufwand, d.h. Stundensatz, berechnet.
(iv) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
(v) Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
10. Eilaufträge
(i) Bei Eilaufträgen kann es vorkommen, dass andere Aufträge zeitlich aufgeschoben, bzw. auch abgelehnt werden müssen. Arbeit außerhalb der üblichen Bürozeiten und an Wochenenden kann auch dadurch erforderlich sein. Dies wird entsprechend im Kostenvoranschlag reflektiert.
(ii) Die Grundsätze der sorgfältigen Ausführung werden selbstverständlich auch bei Eilaufträgen beibehalten, das Erfordernis aber, eine Übersetzung innerhalb eines eng begrenzten Zeitraumes anzufertigen hindert eventuell die reguläre Durchführung des Übersetzungsprozesses inklusive des Korrekturlesens von Seiten der Übersetzerin.
11. Lieferung, Vergütung
(i) Sämtliche Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn die Übersetzerin sämtliche zu übersetzende Unterlagen gesehen hat und die vollen Anweisungen von Seiten des Auftraggebers vorliegen. Die Bestätigung des Liefertermins erfolgt dann schriftlich. Ohne schriftliche Bestätigung ist der Liefertermin nicht bindend.
(ii) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(iii) Es wird nur eine Mahnung geschickt. Für diese Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von € 10,00 berechnet.
(iv) Ab dem 31. Tag ist der Schuldner laut Gesetz (§ 286 BGB) automatisch in Verzug.
(v) Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von 7% ab dem betreffenden Zeitpunkt berechnet.
12. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht, Impressum
(i) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(ii) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
(iii) Ist die Übersetzerin der alleinige Übersetzer des Hauptinhaltes eines größeren Projektes (z.B. eines Kataloges zu einer Ausstellung), und hat ein zweiter Übersetzer beigetragen z.B. zur Korrektur oder woanders zum Projekt übersetzt (z.B. zur Ausstellung und z.B. Bildtitel, sonstige Broschüren, Website), so muss der Name der Übersetzerin (Alexandra Cox) im Impressum (z.B. des Ausstellungskataloges) erscheinen getrennt vom Namen dieses anderen Übersetzers, sodass es klar ist, dass es sich bei der Übersetzung des Hauptinhaltes des größeren Projektes (z.B. eines Kataloges zu einer Ausstellung) um keine direkte Zusammenarbeit handelt zwischen der Übersetzerin und dem zweiten Übersetzer.
(iv) Die getrennte Nennung der Übersetzerin unter 3 oben entfällt selbstverständlich, wenn eine tatsächliche direkte Zusammenarbeit zwischen Übersetzern gegeben ist.
13. Rücktrittsrecht
(i) Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
(ii) Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dass ein Verschulden von Seiten der Übersetzerin vorliegt, so hat er die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten zu tragen.
14. Gültigkeit dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen sind freibleibend. Sie können gegebenenfalls je nach Auftragsfall und Auftragsbedingungen leicht geändert werden. Im Wesentlichen jedoch gelten die hier dargestellten Bedingungen allgemein. Siehe auch dazu 17 unten.
15. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches
Recht.
16. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
17. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AAB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.